Jah­res­ab­schluss

“Als Steu­er­be­ra­ter und Wirt­schafts­prü­fer ste­hen wir immer in direk­tem Kon­takt mit unse­ren Man­dan­ten. Ohne Umwege.”

Jah­res­ab­schluss: Nur eine gesetz­li­che Verpflichtung?

Die Anfer­ti­gung des Jah­res­ab­schluss ist für vie­le Unter­neh­mer vor allem eine läs­ti­ge Pflicht, denn sie dient als Grund­la­ge für die Besteue­rung. Zudem ver­lan­gen auch Ban­ken, Gläu­bi­ger oder ande­re Inves­to­ren bei Ver­hand­lun­gen den aktu­el­len Jah­res­ab­schluss als finan­zi­el­le Visi­ten­kar­te Ihres Unternehmens.

Zeit für bes­se­re Planungen

Mit unse­rer Hil­fe machen Sie aus Ihrem Jah­res­ab­schluss viel mehr als eine rei­ne Bestandsaufnahme:

  • Steue­rung der Gewinnverwendung
  • Gewähr­leis­tung der Liqui­di­tät für Investitionen
  • Unter­neh­mens­len­kung durch Nut­zung von Wahlrechten
  • Opti­mie­rung von steu­er­li­chen Abgabelasten
  • Instru­ment für lang­fris­ti­ge Planungen
  • Opti­mie­rung der Offenlegungspflichten

So wird aus der gesetz­li­chen Ver­pflich­tung ein Werk­zeug für die Unter­neh­mens­steue­rung. Im Rah­men einer Abschluss­be­spre­chung erläu­tern wir das Ergeb­nis und zei­gen Ihnen die Chan­cen und Risi­ken auf. Die Kenn­zah­len unse­rer Jah­res­ab­schluss­ana­ly­se bewer­ten exakt die Ren­ta­bi­li­tät Ihrer unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit und schaf­fen eine sta­bi­le Grund­la­ge für wei­te­re Vorhaben.

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