Inter­na­tio­na­les Steuerrecht

Über­schrei­ten Sie Grenzen?

Fra­gen des inter­na­tio­na­len Steu­er­rechts sind heu­te fast all­täg­lich: Die Anfor­de­run­gen zur Doku­men­ta­ti­on von inter­na­tio­na­len Geschäfts­be­zie­hun­gen for­dern von Unter­neh­men vor­aus­schau­en­des Han­deln und exak­te Kennt­nis­se. Zudem zwin­gen Berufs­tä­tig­keit im Aus­land, Wohn­sitz­wech­sel oder Erb­schaf­ten auch Pri­vat­per­so­nen zur Aus­ein­an­der­set­zung mit dem inter­na­tio­na­len Steuerrecht.

Zeit für kla­re Verhältnisse

Wir ver­schaf­fen Ihnen Rechts- und Kal­ku­la­ti­ons­si­cher­heit bei allen Fra­gen des inter­na­tio­na­len Steu­er­rechts, unter anderem:

  • grenz­über­schrei­ten­de Fra­gen der Besteue­rung von Per­so­nen und Unternehmen
  • Gestal­tung von Ver­rech­nungs­prei­sen ein­schließ­lich ihrer Dokumentation
  • Mit­wir­kung bei Inves­ti­tio­nen von Aus­län­dern in Deutsch­land (zum Bei­spiel Infor­ma­tio­nen und Hil­fe­stel­lung zu den recht­li­chen und steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen, Rechts­form­wahl für geplan­te Investitionen)
  • Steu­er­fra­gen bei Arbeitnehmerentsendungen
  • Bera­tung bei der Ver­mei­dung von Doppelbesteuerungen
  • Klä­rung von Ver­pflich­tun­gen im Zusam­men­hang mit Abzugs­steu­ern für aus­län­di­sche Pri­vat­per­so­nen und Unter­neh­men in Deutschland
  • Bera­tung bei der Umsatz­be­steue­rung grenz­über­schrei­ten­der Sach­ver­hal­te (etwa Regis­trie­rung in Deutsch­land, Umsatz­steu­er-Ver­gü­tungs­ver­fah­ren in Deutsch­land und im Ausland)

Wir beglei­ten Pla­nung und Umset­zung von inlän­di­schen Inves­ti­tio­nen aus­län­di­scher Inves­to­ren, denn Rechts­form- und Stand­ort­wahl sind für Unter­neh­mer ent­schei­den­de steu­er­li­che Grund­la­gen. Dar­über hin­aus bera­ten wir Pri­vat­per­so­nen bei Aus­lands­ein­sät­zen oder Umzug sowie Unter­neh­mer im Bereich des Außen­steu­er­ge­set­zes und zur Anwen­dung bzw. Aus­wir­kung von Doppelbesteuerungsabkommen.

Ihr Ansprech­part­ner

Ste­fan Schirmer

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