Überschreiten Sie Grenzen?
Fragen des internationalen Steuerrechts sind heute fast alltäglich: Die Anforderungen zur Dokumentation von internationalen Geschäftsbeziehungen fordern von Unternehmen vorausschauendes Handeln und exakte Kenntnisse. Zudem zwingen Berufstätigkeit im Ausland, Wohnsitzwechsel oder Erbschaften auch Privatpersonen zur Auseinandersetzung mit dem internationalen Steuerrecht.
Zeit für klare Verhältnisse
Wir verschaffen Ihnen Rechts- und Kalkulationssicherheit bei allen Fragen des internationalen Steuerrechts, unter anderem:
- grenzüberschreitende Fragen der Besteuerung von Personen und Unternehmen
- Gestaltung von Verrechnungspreisen einschließlich ihrer Dokumentation
- Mitwirkung bei Investitionen von Ausländern in Deutschland (zum Beispiel Informationen und Hilfestellung zu den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, Rechtsformwahl für geplante Investitionen)
- Steuerfragen bei Arbeitnehmerentsendungen
- Beratung bei der Vermeidung von Doppelbesteuerungen
- Klärung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit Abzugssteuern für ausländische Privatpersonen und Unternehmen in Deutschland
- Beratung bei der Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte (etwa Registrierung in Deutschland, Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren in Deutschland und im Ausland)
Wir begleiten Planung und Umsetzung von inländischen Investitionen ausländischer Investoren, denn Rechtsform- und Standortwahl sind für Unternehmer entscheidende steuerliche Grundlagen. Darüber hinaus beraten wir Privatpersonen bei Auslandseinsätzen oder Umzug sowie Unternehmer im Bereich des Außensteuergesetzes und zur Anwendung bzw. Auswirkung von Doppelbesteuerungsabkommen.
Ihr Ansprechpartner
Stefan Schirmer